Mehr als 80% aller Deutschen möchten gerne im eigenen Heim wohnen, um unabhängig von Vermietern zu sein und gleichzeitig einen wichtigen Schritt für die Altersversorgung zu tun. Aber der Weg ist meist mit hohen Krediten und damit größer werdenden Risiken verbunden! Bei Arbeitslosigkeit, Scheidung oder schwerer Krankheit droht die Zwangsvollstreckung durch den eigentlichen Eigentümer- die Bank. Oft verbleibt danach noch ein ungedeckter Kreditteil, der die Betroffenen in die Insolvenz treibt. Durch die neuen Basel II Vorschriften der Banken sind die Risiken auch bei der „routinemäßigen Kreditprolongation“ nach Ablauf der ersten Zinsperiode von 5 oder 10 Jahren plötzlich Probleme zu bekommen größer geworden. Hierzu können unterschiedliche Faktoren beitragen: die Bonität des Schuldners ist z.B. durch drohende Kündigen beim Arbeitgeber schlechter geworden ist, wegen einer nicht bezahlten Telefonrechnung hat es einen Schufaeintrag gegeben, oder der Verkehrswert des Finanzierungsobjektes ist gesunken.
Das heiß ersehnte Einfamilienhaus schon jetzt ohne Kredit zu beziehen ist dabei ganz einfach. Die Wohnungsbaugenossenschaft versorgt Ihre Mitglieder mit Wohnraum, wenn diese zwischen € 10.000,- bis € 40.000,- (je nach gewünschter Investitionsgröße) eingezahlt haben. Die Genossenschaftseinlage kann entweder als einmalige Zahlung oder in Form von einer Stundung über max. 100 Monate erfolgen. Danach richtet sich auch der Zeitpunkt der Zuteilung (12-39 Monate bei Einmalzahlung, bis zu 84 Monate bei Stundung). Der neue Besitzer hat nun 25 Jahre Zeit, das Objekt zu kaufen, oder es zum Ablauf wieder an die Gesellschaft zurück zu geben. In dieser Zeit zahlt er einen konstanten (!) Mietzins von 4,5% der Investionssumme in monatlichen Raten zzgl. eines zweckgebundenen Ansparbetrages von 1,1%.
Ihre Vorteile:
- keine Zinsanpassung eines Kredites
- keine Mieterhöhung
- Kauf nach 25 Jahren zum Investitionspreis
- Keinerlei Kreditrisiken bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Scheidung oder Arbeitsplatzwechsel
- Absoluter Inflationsschutz der geplanten Anlage!
- Staatliche Förderung durch Eigenheimzulage, Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie
- Für selbständige Unternehmer verbesserte Liquidität nach Basel II
Realisierbar sind alle privat genutzten Wohnobjekte (Eigentumswohnung, Haus, Ferienimmobilie) gebraucht oder neu! Sollte der Besitzer sein Eigenheim an die Genossenschaft zurück geben (müssen), erhält er nach den satzungsgemäßen Kündigungsfristen seine Einlage und das Ansparguthaben zurück. Um sich das ersehnte Objekt auch nach spätestens 25 Jahren übernehmen zu können, sollte der Miet-Optionskäufer die Zeit zum Ansparen der fehlenden Sparsumme (72,5% ohne Zins für das zweckgebundene Ansparkapital) nutzen.